...und was macht ein Funkamateur?
Laut Amateurfunkgesetz
§2 ist ein Funkamateur "...der Inhaber eines Amateurfunkzeugnisses
oder einer harmonisierten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung ..., der
sich mit dem Amateurfunkdienst aus persönlicher Neigung und nicht
aus gewerblich-wirtschaftlichem Interesse befaßt..."
Im Klartext:
Er unterhält sich mit anderen (und nur anderen)
Funkamateuren über des Hobby selbst, über Technik und schickt
Empfangsbestätigungen (QSL-Karten)
anderen Amateuren und Kurzwellen-Zuhörern (SWL's)
zu.
Der Unterschied zum
CB-Funk
Der CB-Funk wurde im liberalen Amerika als CitizenBand
("Bürgerfunk") eingeführt, um jedermann die Möglichkeit
der freien Meinungsäußerung zu geben. Er wird zum Quatschen
und für die verschiedensten Dinge benutzt. CB-Funker kann jeder ohne
Prüfung werden. Dafür unterliegen CB-Funkgeräte einer Zulassung.
Im Amateurfunk dagegen kann der Funkamateur
selbst Funkgeräte bauen und betreiben. Er muß dafür eine
Prüfung ablegen, in der auch seine technische Kompetenz getestet wird.
Auch muß er seine Amateurfunkstelle anmelden und dafür sorgen,
das er seine Nachbarn mit seinen Aussendungen nicht stört. Er darf
auch nicht über "Gott und die Welt" reden sondern unterliegt Beschränkungen.
Auch gibt es keine Anonymität, da der Amateur sein Rufzeichen bei
jeder Verbindung übermitteln muß. Damit die Regeln eingehalten
werden gibt es eine s.g. Bandwacht, die auf den Amateurfunkfrequenzen mithört
und sicherstellt, das nur Funkamateure dort ihr Hobby betreiben und nicht
durch "Piraten" behindert werden.
Funkamateur ist nicht gleich Funkamateur. Es gibt Unterschiede, die sich in den in Deutschland in 3 Klassen wiederspiegeln. Dabei ist die Klasse 1 die alles Umfassende. Bei der Klasse 2 fehlen die Kurzwellenbänder unter 30MHz. Und der Klasse 3-Amateur darf nur noch auf 2 Bändern mit bescheidener Leistung senden. Da die Klasse 3 entpricht nicht dem CEPT-Standart entspricht, darf der Amateur auch nur in Deutschland funken, wärend Funkamateure der Klassen 1 und 2 auch in anderen Ländern mit einer Gastlizenz funken dürfen.
Wer darf was?
Klasse-1-Lizenzler dürfen auf allen in Deuschland
zugelassenen Amateurfunkbandern mit einer max. Leistung von 750Watt je
nach Band senden. Dabei müssen
sie aber die EMV-Grenzwerte beachten und eine Standortbescheinigung für
ihre Sendeanlage besitzen.
Klasse-2-Funker bleiben die "klassischen" Amateurfunkbänder unterhalb von 30MHz verwehrt. Dafür fällt bei ihnen die CW-Prüfung weg, die sie jederzeit nachholen und so auf die Klasse 1 aufstocken können.
Klasse-3-Einsteiger haben die größen Einschränkungen: Sie dürfen nur auf zwei Bändern (2m und 70cm) mit einer Leistung von 10Watt EIRP senden. Die Prüfung ist dafür besonders einfach, bildet aber keine Grundlage für höhere Klassen. So muß er für Klasse 2 oder 1 nochmal eine komplette Prüfung ablegen.
Prüfungsanforderungen der
Klasse 3
In der Klasse 3 werden nur Grundkenntnisse in den 3 Bereichen
Es lohnt sich für jeden Funkbegeisterten es einmal mit der Klasse 3 zu versuchen. Die Fragen sind leich und für jeden, der in Physik und Elektrotechnik etwas bewandert ist auch ohne Lehrgang zu schaffen. Mit dem DO...-Rufteichen kann man dann praktische Erfahrungen auch für die höheren Klassen sammeln.
Prüfungsanforderungen
der Klassen 1 und 2
In den Klassen 1 und 2 werden erweiterte Kenntnisse
in den 4 Bereichen
Für die Prüfungen ist normalerweise ein längerer
Lehrgang (min. ein halbes Jahr) notwendig. Nur gute Autodidakten sind in
der Lage im Selbststudium das notwendige Wissen zu erwerben. Außerdem
fehlen dann dann die praktischen Erfahrungen die an Ausbildungsfunkstationen
gesammelt werden können. Empfehlenswert ist daher erst mal die Prüfung
der Klasse 3 zu bestehen und erst mal Erfahrungen im prakischen Betrieb
zu machen.
Irgendwie muß man ja beginnen...
Seit dem 13.5.1998 gibt es offiziell die Prüfungsfragen
zum Erwerb der Amateurfunkklasse 3. Somit hat jeder Neuling einen einfacheren
Einstieg im dieses interessante und vielseitige Hobby. Allerdings ist diese
Klasse eher eine "Schnupperklasse", beschränkt sie doch die Möglichkeiten
des Neulings gewaltig. Das aber wichtigste: Der Amateurfunker der Klasse
3 darf alle käuflichen Amateurfunkgeräte (außer Minispione)
besitzen, ja sogar betreiben und er darf selbst Geräte bauen (inc.
Sender). Die Einschränkung: Senden darf er nur in den beiden Bändern:
2m und 70cm mit max. 10Watt
EIRP an der Antenne.
Auch CW (Morsen) darf er nicht. Wichtiger ist was man mit der Klasse 3
alles anfangen kann:
Hat man dann Spaß an diesem Hobby und schon Erfahrungen gesammelt, steht dem Weg in eine höhere Klasse nichts mehr im Wege...
Viel Spaß beim Hobby, wünscht der Autor.